Erbgesundheit

Erbgesundheit 750


Erbkrankheiten – ein heikles Thema? Nein! Die Tiermedizin und die Genetikforschung haben in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Wir als Züchter sind heute in der Lage, durch Gentests und klinische Untersuchungen erkrankte Hunde zu erkennen und aus der Zucht auszuschließen. Gentests geben uns weiterhin Aufschluss darüber, ob ein Hund, der selber nicht erkrankt ist, trotzdem Träger der Krankheit ist. Wird so ein Träger in der Zucht eingesetzt, wählen wir einen passenden Partner für die Verpaarung aus, um das Risiko einer Erkrankung für die Welpen auszuschließen.  Auch die Welpen werden bereits auf viele Krankheiten klinisch und genetisch getestet, BEVOR sie durch den Züchter vermittelt werden. Niemand muss heute mehr „die Katze im Sack kaufen“. Durch die frühen Tests bei den Welpen haben die Welpenkäufer die größtmögliche Sicherheit, einen gesunden Welpen zu erwerben, an dem sie lange ihre Freude haben.

In diesem Abschnitt wollen wir ein wenig „Licht in’s Dunkel“ bringen und die häufigsten Erbkrankheiten beim Collie vorstellen, sowie die Möglichkeiten der Diagnostik und Vorsorge erläutern. Komplettiert wird das Kapitel mit einer Checkliste für Welpenkäufer, damit auch Laien wissen, worauf Sie bei der Auswahl Ihres Welpens achten müssen, welche Gesundheitszertifikate ein Welpe und seine Eltern vorweisen müssen.


Generell lassen sich Erbkrankheiten in drei Kategorien einteilen:

Kat. A: Erbkrankheiten, deren Vererbungsgang geklärt ist und für die es bereits einen wissenschaftlich abgesicherten Gentest gibt. Diese Krankheiten lassen sich meistens auch durch klinische Untersuchungen feststellen.

Kat. B: Erbkrankheiten, an denen mehrere Gene beteiligt sind und für die es bisher keinen Gentest gibt. Diese Krankheiten lassen sich aber durch klinische Untersuchungen feststellen.

Kat. C: Erbkrankheiten, deren Vererbungsgang bisher ungeklärt ist, für die es keinen Gentest gibt und die auch nur in akuten Fällen klinisch feststellbar sind.


Die Zucht beginnt mit der Auswahl der Elterntiere. Dafür muss der Züchter die „genetische Belastung“ seiner Zuchttiere genau kennen. Eine sichere, aber auch sehr kostenintensive Methode sind Gentests für Erbkrankheiten der Kategorie A. Hierzu gehören folgende Krankheiten:

 

Es ergeben sich laut den Gentests folgende drei Kombinationsmöglichkeiten, die direkt den Gesundheitszustand des Hundes bestimmen:

 

  • Der Hund weist zwei „kranke“ Gene auf, z.B. CEA/CEA, d.h. der Hund ist direkt von der Krankheit betroffen. Je nachdem, um welche Krankheit es sich handelt, werden die entsprechenden Kürzel verwendet, wie z.B. CEA, MDR1, GCS, PRA oder DM. Bei MDR1 wird alternativ hierfür auch die Bezeichnung -/- verwendet.

  • Der Hund hat ein normales (N) und ein defektes Gen, z.B. N/CEA, d.h. der Hund ist selber nicht von der Krankheit betroffen, ist aber Träger des defekten Gens. Solche Hunde werden auch als „carrier“ bezeichnet. Wichtig bei diesem Erbgang ist, dass ein Hund selber klinisch gesund ist, sobald er ein normales N-Gen aufweist. Bei MDR1 wird alternativ hierfür auch die Bezeichnung +/- verwendet.

  • N/N der Hund ist nicht von der Krankheit betroffen und genetisch frei von dem defekten Gen. Solche Hunde werden auch als „non-carrier“ bezeichnet. Bei MDR1 wird hierfür auch die Bezeichnung +/+ verwendet.


Es gibt durch diese Gentests zwei große Vorteile für Züchter und Welpenkäufer:

Der Welpenkäufer weiß VOR dem Kauf über eine eventuelle Erkrankung des Welpens an MDR1 oder CEA-CH Bescheid und kann selber entscheiden, ob er einen Welpen mit einer der Erkrankungen auswählen möchte, oder nicht. Spätere Regressansprüche auf Grund der Erkrankung sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Extrem wichtig für die Zucht sind so genannte „non-carrier“ N/N. Sie sind genetisch frei von der jeweiligen Krankheit und können nur gesunde Welpen hervor bringen. Selbst wenn der Anpaarungspartner MDR1, DM, PRA oder CEA-CH hat, sind die Welpen aus der Anpaarung mit einem „non-carrier“ nie von der Krankheit betroffen!!

Anmerkung: Bei unseren Anpaarungen ist seit 2012 immer mind. ein Partner ein MDR1, PRA, DM und GCS N/N, also ein non-carrier! Seit 2016 gilt Gleiches für DMS. Dadurch werden in unserer Zuchtstätte keine Welpen mit MDR1 Defekt, PRA, DM, DMS oder GCS geboren!!


Nun reichen Gentests aber leider nicht aus. Erbkrankheiten der Kategorie B können nur durch klinische Untersuchungen festgestellt werden. Daher müssen die Zuchthunde vor ihrem Einsatz auf folgende Krankheiten hin untersucht und für frei befunden worden sein:  


CEA, PRA und KAT werden bereits im Welpenalter zwischen der 6. und 8. Woche bei einem Augenfacharzt für Hunde (ein Ophthalmologe des Internationalen Dachverbandes DOK/ECVO) getestet. Auch hier weiß ein Welpenkäufer VOR dem Kauf über eine Erkrankung des Welpens Bescheid und hat die freie Wahl, einen betroffenen Welpen zu kaufen, oder nicht. Genauso verhält es sich bei Skelettdeformationen, Gebissfehlstellungen, Nabelbrüchen und Hodenfehlbildungen.  

Hüftgelenksdysplasie kann erst im Alter von 15-18 Monaten mittels einer röntgenologischen Untersuchung getestet werden. Um das Risiko zu minimieren, sollte der Welpenkäufer sich die Untersuchungsergebnisse der Elterntiere des Welpens zeigen lassen. Diese müssen HD-frei sein.

Es versteht sich von selbst, dass mit erkrankten Hunden der Kategorie B nicht gezüchtet wird!! Obwohl man die Vererbungsgänge dieser Krankheiten noch nicht vollends geklärt hat, so weiß man doch, dass erkrankte Eltern vermehrt erkrankte Welpen hervorbringen. Im umgekehrten Fall gibt es keine Garantie, dass ein Welpe aus freien Elterntieren nicht doch an einer dieser Krankheiten erkranken kann. Das Risiko ist aber gering.


Erbkrankheiten der Kategorie C sind Krankheiten, die gänzlich unerwartet auftreten, deren Behandlung lediglich eine Linderung der Symptome, aber keine Heilung erwarten lassen und den Hund in seiner Lebensqualität stark beeinflussen, es evtl. sogar sinnvoll erscheinen lässt, den Hund einschläfern zu lassen:


Diese Krankheiten treten Gott sei Dank sehr selten auf, sind aber für uns Züchter nicht zu beeinflussen. Es ist noch nicht einmal möglich, sie sicher zu diagnostizieren. Es gibt bei Epilepsie auch nicht vererbliche Formen und bei den Autoimmunerkrankungen Dermatomyositis und Lupus gibt es viele vergleichbare, nicht vererbliche Krankheiten. Natürlich züchtet niemand mit erkrankten Hunden der Kategorie C, noch nicht einmal mit nahen Verwandten erkrankter Hunde. Trotzdem kann niemand diese Erkrankungen vorhersagen oder gar vermeiden, sie bleiben ein Restrisiko. Ein Geringes (schätzungsweise 2-4%), aber trotzdem ein Restrisiko.

Hier nun eine Checkliste für Welpenkäufer, welche Untersuchungsergebnisse des Welpens er sich zeigen lassen muss, und welche der Elterntiere:


Welpe:  

  • Gentest auf MDR1
  • Augenuntersuchung eines DOK-Facharztes (Beispieldokument hier)
  • Wurfabnahmeprotokoll (keine Nabelbrüche, Skelettdeformationen, Einhodigkeit, etc.)
  • allgemeines tierärztliches Gesundheitszeugnis

 

Elterntiere:

  • Augenuntersuchung eines DOK-Facharztes, frei von mittlerer u. schwerer CEA, PRA u. KAT
  • Nachweis, dass beide Eltern frei von HD sind
  • Nachweis, dass mindestens ein Elternteil non-carrier N/N für GCS ist
  • Nachweis, dass mindestens ein Elternteil non-carrier N/N für PRA ist
  • Nachweis, dass mindestens ein Elternteil non-carrier N/N für DM ist


Kann der Züchter diese Nachweise erbringen, so hat er für seine Welpen die maximalen und optimalen Vorsorgeuntersuchungen geleistet und kann dem Käufer bei der Übergabe einen nachweislich gesunden Welpen überlassen.

Ganz wichtig: Alle beschwichtigenden Bemerkungen von Züchtern, die diese Sorgfalt NICHT walten lassen, zeugen von deren Mangel an Fachwissen, Ehrlichkeit und Seriosität! Bei Aussagen wie „die Eltern haben nix, die Welpen sind gesund“, „Gentests kosten nur Geld, mit dem sich Ärzte eine goldene Nase verdienen“ oder gar „MDR1 ist nicht so wichtig, meine Hunde habe noch nie auf Medikamente reagiert“ müssen bei Ihnen als Welpenkäufer die Alarmglocken klingeln!! Solche Züchter sind nicht bereit, ihre Zuchttiere und Nachzuchten einer genaueren Gesundheitskontrolle zu unterziehen, wohl wissend, dass sich dann sowohl die Zuchttiere, als auch die Nachzucht als nicht so erstklassig herausstellen könnte, wie sie den Welpenkäufern gerne suggerieren möchten. Welpenkäufer haben das Recht, für ihr gutes Geld einen geprüften, wesensfesten Welpen zu erhalten, an dem sie ein Hundeleben lang Freude haben.

Alle Informationen auf dieser Seite sollen einen Einblick in die züchterischen Möglichkeiten und Grenzen, Aufgaben und Pflichten vermitteln, um ernsthaften Welpenkäufern eine Hilfestellung zu bieten, seriöse Züchter von Vermehrern zu unterscheiden und beim Welpenkauf die richtige Wahl zu treffen.